(1) Wir vereinbaren mit Ihnen als Unternehmer (§ 14 BGB) die vorliegenden
Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) für alle Verträge über den Verkauf
und/oder die Lieferung beweglicher Sachen (im Folgenden auch: Ware).
(2) Unsere AVB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder
ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und
insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben.
2 Lieferfrist und Lieferverzug
(1) Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der
Bestellung angegeben.
(2) Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten
haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den
Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche,
neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht
verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten;
eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich
erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt
insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer,
wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben.
(1) Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort ist. Auf Verlangen und
Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt
(Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt,
die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg,
Verpackung) selbst zu bestimmen.
(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der
Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim
Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit
Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur
Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über.
4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum
Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Lager, zuzüglich der
jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Beim Versendungskauf (§ 4 Abs 1) trägt der Käufer die Transportkosten ab
Lager und die Kosten einer gegebenenfalls vom Käufer gewünschten
Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche
Abgaben trägt der Käufer. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach
Maßgabe der Verpackungsverordnung nehmen wir nicht zurück, sie werden
Eigentum des Käufers; ausgenommen sind Paletten.
(3) Der Kaufpreis ist fällig mit der Erteilung der Rechnung.
(4) Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit
zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
5 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen
Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung
(gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren
vor.
(2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung
des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften
vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und
des Rücktritts herauszuverlangen. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht,
dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer zuvor erfolglos
eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung
nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
(3) Der Käufer ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im
ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten.
In diesem Fall gelten ergänzend die SPEZIELLEN
EIGENTUMSVORBEHALTSBEDINGUNGEN.
6 Mängelansprüche des Käufers
(1) Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falschund
Minderlieferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im
nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist.
(2) Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen
Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt
sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich
Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von 7
Tagen erfolgt; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.
Die Anzeige hat schriftlich zu erfolgen. Unabhängig von vorstehender
Untersuchungs- und Rügepflichten hat der Käufer offensichtliche Mängel
(einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von 7 Tagen ab Lieferung
anzuzeigen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der
Mängelanzeige. Die Anzeige hat schriftlich zu erfolgen. Unterlässt der Käufer die
vorstehend bestimmten Mängelanzeigen, ist unsere Haftung für den nicht
angezeigten Mangel ausgeschlossen.
(3) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann der Käufer als Nacherfüllung
zunächst nach seiner Wahl Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder
Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) verlangen. Erklärt sich der
Käufer nicht darüber, welches der beiden Rechte er wählt, so können wir ihm
hierzu eine angemessene Frist setzen. Nimmt der Käufer die Wahl nicht innerhalb
der Frist vor, so geht mit Ablauf der Frist das Wahlrecht auf uns über.
(4) Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen,
dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt,
einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises
zurückzuhalten.
(5) Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher
Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von § 7, im Übrigen sind sie
ausgeschlossen.
(6) Besondere Bestimmungen für Papierlieferungen
Bei Papierlieferungen gelten die branchenüblichen Abweichungen bzw. Toleranzen
betreffend Menge, Gewicht und Format. Solche Abweichungen stellen keine
Mängel dar und berechtigen den Besteller nicht zur Erhebung von
Gewährleistungsansprüchen.
7 Sonstige Haftung
(1) Soweit sich aus diesen AVB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen
nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und
außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
(2) Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz
und grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht
(Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner
regelmäßig vertraut und vertrauen darf);
in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(3) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit
wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit
der Ware übernommen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche des Käufers nach
dem Produkthaftungsgesetz.
(4) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der
Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu
vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gemäss
§§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen
Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
8 Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Für diese AVB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt
das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Einbeziehung aller
internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere
des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts
gemäss § 6 unterliegen hingegen dem Recht am jeweiligen Lageort der Sache,
soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts
unzulässig oder unwirksam ist.
(2) Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person
des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist
ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem
Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser
Geschäftssitz in Leonberg. Wir sind jedoch auch berechtigt, eine Klage am
allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben.